13.08.2018, 14:00
Wurdest du dazu denn gar nicht schriftlich angehört? Oder hast du jetzt die Möglichkeit, dich dazu zu äußern?
Der Zweck der Fahrt dient der Rückführung von der Werkstatt zum Betrieb - die schließt den LoF-Zweck klar mit ein. Dass du deinen PKW hinten drauf hast, ist im Grunde nebensächlich.
Hier kannst du es ja sogar begründen.
In §6 (5) Fahrerlaubnisverordnung stehen kurze Ergänzungen zum LoF-Zweck. Die passen hier nicht 1:1, sind aber auch nicht abschließend.
Ich würde widersprechen und vernünftig begründen.
Grüße
Sascha
Der Zweck der Fahrt dient der Rückführung von der Werkstatt zum Betrieb - die schließt den LoF-Zweck klar mit ein. Dass du deinen PKW hinten drauf hast, ist im Grunde nebensächlich.
Hier kannst du es ja sogar begründen.
In §6 (5) Fahrerlaubnisverordnung stehen kurze Ergänzungen zum LoF-Zweck. Die passen hier nicht 1:1, sind aber auch nicht abschließend.
Ich würde widersprechen und vernünftig begründen.
Grüße
Sascha