17.06.2018, 20:03
Hallo Harald,
Also ich interpretiere es so, dass wenn kein gewerblicher Transport, dann sind über 40km/h nach wie vor Mautfrei.
Bei Lohnunternehmern (Maschinenring) meine ich, dass diese nach wie vor von der Maut befreit sind, wenn sie im Dienste der Landwirtschaft tätig sind.
z.B. Biogas müsste meines Wissens aber zum Gewerbe zählen.
Das wird wohl wieder so ein Fall für die Rechtsverdreher ähh Rechsanwälte sein.
Grüßle
Hubert
Zitat:Zu den land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen (lof-Fahrzeuge), die bislang von der Mautpflicht befreit sind, gehören Ackerschlepper mit der Schlüsselnummer 891000 bzw. 871000 und die Geräteträger mit der Schlüsselnummer 892000 bzw. 872000, auch wenn ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 40 km/h beträgt, sofern sie für eigene Zwecke unterwegs sind und keinen gewerblichen Güterverkehr betreiben.
Also ich interpretiere es so, dass wenn kein gewerblicher Transport, dann sind über 40km/h nach wie vor Mautfrei.
Bei Lohnunternehmern (Maschinenring) meine ich, dass diese nach wie vor von der Maut befreit sind, wenn sie im Dienste der Landwirtschaft tätig sind.
z.B. Biogas müsste meines Wissens aber zum Gewerbe zählen.
Das wird wohl wieder so ein Fall für die Rechtsverdreher ähh Rechsanwälte sein.
Grüßle
Hubert