17.06.2018, 19:24
Hallo
Irrtum wenn ich den Text am Ende richtig verstehe.
Ein Lohnunternehmer wird diese Mehrkosten weitergeben, aber ein landwirtschaftlicher Betrieb wird diese Kosten leider nicht weiterleiten können.
Die Mautplicht für Schnellläufer über 40Km/h wird sich auch nachhaltig auf die Käuferentscheidung auswirken.
m.f.G.Harald
Zitat:Die normalen Tätigkeiten rund um den eigenen landwirtschaftlichen Betrieb müssten davon befreit sein (wenn ich es richtig verstanden habe).
Irrtum wenn ich den Text am Ende richtig verstehe.
Zitat:Nach aktuellen Urteilen erscheint die bislang praktizierte Mautbefreiung für Schnellläufer nicht mehr möglich und das Bundesamt für Güterverkehr hat sich der neuen Rechtslage angeschlossen, meldet der Bayerische Bauernverband (BBV). Damit werden auch lof-Fahrzeuge von Landwirten, soweit sie mit einer "bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h" die mautpflichtigen Straßen nutzen, mautpflichtig.
Ein Lohnunternehmer wird diese Mehrkosten weitergeben, aber ein landwirtschaftlicher Betrieb wird diese Kosten leider nicht weiterleiten können.
Die Mautplicht für Schnellläufer über 40Km/h wird sich auch nachhaltig auf die Käuferentscheidung auswirken.
m.f.G.Harald