20.05.2018, 14:35
Hallo Uwe, ja die Kupplung musste ich auch eintragen lassen. War aber alles kein Problem. Mit der beiligenden Bescheinigung vom Tüv-Nord ( Gutachten Par 13 Einzelteileverordnung) konnte die Dekra eine normale Anbauabnahme nach Paragraph 19/3 wie im Teilegutachten gefordert machen. Alternativ ginge auch eine 21-Abnahme! Aber die wäre sicherlich etwas aufwendiger! Und es steht mir frei lt. Gutachten, ob ich es bei der Zulassungsstelle eintragen lasse oder nicht! Original Wortlaut: Eine Berichtigung der Fzg-Papiere ist nicht vorgeschrieben, aber möglich! Ich muss die Papiere halt jedoch immer mitführen! Gruß Jan