30 km/h bzw. 32 km/h war seinerzeit in einigen Märkten die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit. Dafür war die Sperre des 4. Strassengangs die einfachste Vorgehensweise.
Andere Geschwindigkeitsbegrenzer sind nicht so ganz trivial. Siehe Große Baureihe mit pneum. Drehzahlbegrenzer im 8.Gang und entsprechenden Problemen.
Wie schon oben erwähnt gab es ab Werk nie 50 km/h Freigaben.
Ob das getestet wurde entzieht sich meinen Kenntnissen, ich bezweifle das aber. Zumal die 40 km/h zu Zeiten des Mittelschalters noch revolutionär neu und rasend schnell war.
Gruß
Wulf
Andere Geschwindigkeitsbegrenzer sind nicht so ganz trivial. Siehe Große Baureihe mit pneum. Drehzahlbegrenzer im 8.Gang und entsprechenden Problemen.
Wie schon oben erwähnt gab es ab Werk nie 50 km/h Freigaben.
Ob das getestet wurde entzieht sich meinen Kenntnissen, ich bezweifle das aber. Zumal die 40 km/h zu Zeiten des Mittelschalters noch revolutionär neu und rasend schnell war.
Gruß
Wulf