Moin Christian,
das Wertgutachten ist natürlich für die Versicherung. (Nicht zu verwechseln mit dem Gutachten nach § 23 StVZO, was für ein H-Kennzeichen erforderlich ist)
Wenn der Trac gestohlen wird oder abbrennt, hast du ganz eindeutig den Nachweis welchen Wert er hatte. Dementsprechend sollte er auch versichert werden. Versicherungen sind da sehr erfinderisch, wie gering der Schadenersatz ausfallen kann.
Und schnell deshalb, weil das schon am ersten Tag passieren könnte.
Gruß
Ulli
das Wertgutachten ist natürlich für die Versicherung. (Nicht zu verwechseln mit dem Gutachten nach § 23 StVZO, was für ein H-Kennzeichen erforderlich ist)
Wenn der Trac gestohlen wird oder abbrennt, hast du ganz eindeutig den Nachweis welchen Wert er hatte. Dementsprechend sollte er auch versichert werden. Versicherungen sind da sehr erfinderisch, wie gering der Schadenersatz ausfallen kann.
Und schnell deshalb, weil das schon am ersten Tag passieren könnte.
Gruß
Ulli
Alle sagten: "Das geht nicht!"
Dann kam einer, der das nicht wußte ... und hat's gemacht!