22.03.2017, 00:28
Nabend
Nachdem ich im November 2015 mal eine schnelle Woche hatte war ich auch davon betroffen. Ich sollte
dann im Feb. 2016 den Schein für 4 Wochen abgeben. Bei mir ist es aber nun mal so da läuft gar nichts
mehr. Ich hab allerdings einen Rechtsanwalt eingeschaltet der nun die Sachlage so dargelegt hat
das mein Betrieb durch diese Härte in Existenznot gelangt. Für 4 Wochen jemanden als Fahrer einstellen:
Wer macht das schon. Es gibt da die Möglichkeit wenn man ohne öffendliche Verkehrsmittel nicht mehr zur
Arbeit gelangt den Führerschein zu behalten. Die Sache ist aber nicht ganz so einfach, Grundvorraussetzung
ist schon mal: Es dürfen keine Altlasten vorhanden sein, also keine Punkte auf dem Konto. Des weiteren tut
sich die Strafe verdoppeln oder gar verdreifachen. Dafür muß ein Nachweis erbracht werden, bei mir war dies
eine Bescheinigung vom Steuerberater. Danach wird dann der Geldbetrag festgesetzt. War schon happig.
Des weiteren habe ich zur Auflage bekommen das ich keinerlei Punkte im darauf folgendem Jahr einfahren
darf. Dies ist nun ein Jahr her, müßte nun vorbei sein oder in den nächsten Tagen ist diese Zeit um. Maßgebend
ist der Tag wo der Bescheid erlassen wurde. Nochmals würde das allerdings im Moment nicht gehen da
mein Punktekonto noch für eine Zeit diese Punkte hat. Erst nach erlöschen der Punkte wäre diese
Regelung erneut machbar. Aber wie gesagt es muß schon ein gewichtiger Grund vorhanden sein. So ganz
einfach geht es nicht.
Fazit: in dem rechten Huf etwas Blei heraus nehmen und noch mehr auf die Wegelagerer achten.
Gruss aus dem Heckenland, Matthias
Nachdem ich im November 2015 mal eine schnelle Woche hatte war ich auch davon betroffen. Ich sollte
dann im Feb. 2016 den Schein für 4 Wochen abgeben. Bei mir ist es aber nun mal so da läuft gar nichts
mehr. Ich hab allerdings einen Rechtsanwalt eingeschaltet der nun die Sachlage so dargelegt hat
das mein Betrieb durch diese Härte in Existenznot gelangt. Für 4 Wochen jemanden als Fahrer einstellen:
Wer macht das schon. Es gibt da die Möglichkeit wenn man ohne öffendliche Verkehrsmittel nicht mehr zur
Arbeit gelangt den Führerschein zu behalten. Die Sache ist aber nicht ganz so einfach, Grundvorraussetzung
ist schon mal: Es dürfen keine Altlasten vorhanden sein, also keine Punkte auf dem Konto. Des weiteren tut
sich die Strafe verdoppeln oder gar verdreifachen. Dafür muß ein Nachweis erbracht werden, bei mir war dies
eine Bescheinigung vom Steuerberater. Danach wird dann der Geldbetrag festgesetzt. War schon happig.
Des weiteren habe ich zur Auflage bekommen das ich keinerlei Punkte im darauf folgendem Jahr einfahren
darf. Dies ist nun ein Jahr her, müßte nun vorbei sein oder in den nächsten Tagen ist diese Zeit um. Maßgebend
ist der Tag wo der Bescheid erlassen wurde. Nochmals würde das allerdings im Moment nicht gehen da
mein Punktekonto noch für eine Zeit diese Punkte hat. Erst nach erlöschen der Punkte wäre diese
Regelung erneut machbar. Aber wie gesagt es muß schon ein gewichtiger Grund vorhanden sein. So ganz
einfach geht es nicht.
Fazit: in dem rechten Huf etwas Blei heraus nehmen und noch mehr auf die Wegelagerer achten.
Gruss aus dem Heckenland, Matthias