Hintergrund für das EZ (Erstzulassung)-Datum ist die Anwendung der zu dem Zeitpunkt gültigen Abgasnormen und sonstigen Zulassungsvorschriften (die sich gelegentlich verschärfen).
Das kann dazu führen, daß Fahrzeuge die jahrelang (bis zu Jahrzehnten) nur innerbetrieblich ohne Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden beim späteren Abverkauf und Umnutzung nicht mehr zulassungsfähig sind (oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten).
Speziell bei Umstellung von den gesetzlichen Abgasnormen gibt es teilweise Übergangsregelungen. Häufig werden aber auch sogenannte Lagermaschinen, die beim Händler im "Regal" stehen und auf den Abverkauf "warten" in diesen Fällen mit Tageszulassungen versehen, damit sie später noch zulassungsfähig sind.
Weitere Gründe für große zeitlichen Versatz zwischen Produktions-Datum und EZ-Datum können längere Aufbauzeiträume bei Aufbauherstellern sein.
Das ist aber bei MB-tracs eher selten.
Wenn ein Fahrzeug einmal Zugelassen war, dann gilt ist für dieses Fahrzeug quasi Bestandsschutz, was die Änderungen gesetzlichen Regelungen betrifft. (Aber Ausnahmen bestätigen aber auch hier Regel: Es gibt immer mal wieder Nachrüstungszwänge, wie z.B. die Überrollbügel in den 60-Jahren).
Das EZ-Datum gibt also Auskunft, wann das Fzg. zum ersten mal in den Verkehr gekommen ist.
beste Grüße
Wulf
Das kann dazu führen, daß Fahrzeuge die jahrelang (bis zu Jahrzehnten) nur innerbetrieblich ohne Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden beim späteren Abverkauf und Umnutzung nicht mehr zulassungsfähig sind (oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten).
Speziell bei Umstellung von den gesetzlichen Abgasnormen gibt es teilweise Übergangsregelungen. Häufig werden aber auch sogenannte Lagermaschinen, die beim Händler im "Regal" stehen und auf den Abverkauf "warten" in diesen Fällen mit Tageszulassungen versehen, damit sie später noch zulassungsfähig sind.
Weitere Gründe für große zeitlichen Versatz zwischen Produktions-Datum und EZ-Datum können längere Aufbauzeiträume bei Aufbauherstellern sein.
Das ist aber bei MB-tracs eher selten.
Wenn ein Fahrzeug einmal Zugelassen war, dann gilt ist für dieses Fahrzeug quasi Bestandsschutz, was die Änderungen gesetzlichen Regelungen betrifft. (Aber Ausnahmen bestätigen aber auch hier Regel: Es gibt immer mal wieder Nachrüstungszwänge, wie z.B. die Überrollbügel in den 60-Jahren).
Das EZ-Datum gibt also Auskunft, wann das Fzg. zum ersten mal in den Verkehr gekommen ist.
beste Grüße
Wulf