26.01.2017, 20:59
Hallo.
Länge der Hilfsladefläche darf nicht größer sein als das 1.4 fache des Achsstandes der Räder der ersten Achse
Der Zugmaschine. Darüber hinaus muss eine geeignete
Zugeinrichtung vorhanden sein. Gruß Oliver
Länge der Hilfsladefläche darf nicht größer sein als das 1.4 fache des Achsstandes der Räder der ersten Achse
Der Zugmaschine. Darüber hinaus muss eine geeignete
Zugeinrichtung vorhanden sein. Gruß Oliver