Moin,
um zusammen mit der Rechnung nachzuweisen, dass man das Fahrzeug trotz fehlendem Fahrzeugschein rechtmäßig erworben zu haben.
Mag sein, dass das die Zulassungsstellen unterschiedlich handhaben.
Als ich bei meiner im Vorfeld war, wurde mir gesagt, dass in so einem Fall die Inbetriebnahme in den Niederlanden als Erstzulassung angesehen wird. Da es da eben die andere Gesetzgebung gab und eine förmliche Erstzulassung nicht nötig war.
Sprich, die eigentliche Erstzulassung im Jahr 201X wird praktisch als ganz normale Ummeldung ausgeführt, nur dass dafür eben auch ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt wird.
Ist das Datum wie in meinem Fall nicht belegbar, wird dieses Datum vom TÜV-Prüfer geschätzt und in das Einzelgutachten eingetragen.
So wurde mir das von der Zulassungsstelle quasi vorgeschrieben, schriftlich mitgegeben und daran habe ich mich gehalten.
Deshalb sagte ich ja, dass man das unbedingt vorher abklären sollte.
Dann kommt es normalerweise auch nicht zu den genannten Problemen, wenn man denn nachweist, dass das Fahrzeug tatsächlich nicht zugelassen wurde.
Fakt ist ja, dass du ohne Brief dastehst. Dann fängt die Zulassungsstelle doch in jedem Fall an zu fragen, wie das kommt. Wenn du sagst, dass ein Vorbesitzer den verloren hat, kann verlangt werden, dass du bzw der Vorbesitzer das schriftlich bestätigt und unterschreibt. Früher oder später kommt das sowieso raus, dass dort keine Erstzulassung existierte. Die Behörde muss doch nur einmal recherchieren oder in den Niederlanden gegenchecken und schon ist das Spiel vorbei. Und dann bist du unter Umständen dran.
Wenn sich die Behörde querstellt, würde ich es lieber gleich lassen, als mit falschen Tatsachen anzufangen.
um zusammen mit der Rechnung nachzuweisen, dass man das Fahrzeug trotz fehlendem Fahrzeugschein rechtmäßig erworben zu haben.
Mag sein, dass das die Zulassungsstellen unterschiedlich handhaben.
Als ich bei meiner im Vorfeld war, wurde mir gesagt, dass in so einem Fall die Inbetriebnahme in den Niederlanden als Erstzulassung angesehen wird. Da es da eben die andere Gesetzgebung gab und eine förmliche Erstzulassung nicht nötig war.
Sprich, die eigentliche Erstzulassung im Jahr 201X wird praktisch als ganz normale Ummeldung ausgeführt, nur dass dafür eben auch ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt wird.
Ist das Datum wie in meinem Fall nicht belegbar, wird dieses Datum vom TÜV-Prüfer geschätzt und in das Einzelgutachten eingetragen.
So wurde mir das von der Zulassungsstelle quasi vorgeschrieben, schriftlich mitgegeben und daran habe ich mich gehalten.
Deshalb sagte ich ja, dass man das unbedingt vorher abklären sollte.
Dann kommt es normalerweise auch nicht zu den genannten Problemen, wenn man denn nachweist, dass das Fahrzeug tatsächlich nicht zugelassen wurde.
Fakt ist ja, dass du ohne Brief dastehst. Dann fängt die Zulassungsstelle doch in jedem Fall an zu fragen, wie das kommt. Wenn du sagst, dass ein Vorbesitzer den verloren hat, kann verlangt werden, dass du bzw der Vorbesitzer das schriftlich bestätigt und unterschreibt. Früher oder später kommt das sowieso raus, dass dort keine Erstzulassung existierte. Die Behörde muss doch nur einmal recherchieren oder in den Niederlanden gegenchecken und schon ist das Spiel vorbei. Und dann bist du unter Umständen dran.
Wenn sich die Behörde querstellt, würde ich es lieber gleich lassen, als mit falschen Tatsachen anzufangen.
Viele Grüße
Tobias