17.12.2016, 08:55
Moin,
ich denke, dass Andre das auch so gemeint hat.
Das Datenblatt ist aber allein deshalb nützlich, als dass man sich eben vom Daimler bestätigen lassen kann, dass der trac ohne Fahrzeugbrief ausgeliefert wurde.
Zumal der TÜV für das Heraussuchen aus der Datenbank noch extra Recherchekosten auf die Rechnung schreibt.
Und man durch die Datenbestätigung exakt die Daten für sein Fahrzeug bekommt, was bei meiner 25 km/h Variante nicht unpraktisch war. Wenn auch vielleicht nicht überlebenswichtig.
Was vielleicht auch interessant zu wissen ist:
- bei montierten Arbeitsleuchten, die außerhalb des normalen gesetzlichen Rahmens montiert sind (z.B. beim Mittelschalter seitlich oben am Dach) wäre eine Sondergenehmigung zur Zulassung nötig gewesen. Ebenso wie bei montierten Rundumleuchten. Die pauschal von Mercedes beantragten Genehmigungen in Form der Beiblätter als Ergänzung zur ABE gelten nur bei originaler Zulassung, welche nach dieser ABE damals durchgeführt wurde.
- ebenso verhält es sich mit hinten angeschlagenen Türen bei anderen Fabrikaten. Diese sind aus Sicherheitsgründen (öffnen sich selbstständig durch den Fahrtwind, wenn man an die Entriegelung kommt) ebenfalls genehmigungspflichtig.
-> Ich habe mit meinem Trac ohne Zusatzscheinwerfer bares Geld und Nerven gespart, wobei mir das vorher natürlich unbewusst war.
Dieses Fertigungsblatt, das mir das Unimog-Museum netterweise eingescannt zugeschickt hat, war für mich auch echt praktisch. Da mein trac noch nicht im EPC geführt wird, standen da doch interessante Infos für mich drin. Z.B. Besteller, Ausstattungscodes und die genauen Tage, an denen das Fahrzeug gefertigt wurde.
ich denke, dass Andre das auch so gemeint hat.
Das Datenblatt ist aber allein deshalb nützlich, als dass man sich eben vom Daimler bestätigen lassen kann, dass der trac ohne Fahrzeugbrief ausgeliefert wurde.
Zumal der TÜV für das Heraussuchen aus der Datenbank noch extra Recherchekosten auf die Rechnung schreibt.
Und man durch die Datenbestätigung exakt die Daten für sein Fahrzeug bekommt, was bei meiner 25 km/h Variante nicht unpraktisch war. Wenn auch vielleicht nicht überlebenswichtig.
Was vielleicht auch interessant zu wissen ist:
- bei montierten Arbeitsleuchten, die außerhalb des normalen gesetzlichen Rahmens montiert sind (z.B. beim Mittelschalter seitlich oben am Dach) wäre eine Sondergenehmigung zur Zulassung nötig gewesen. Ebenso wie bei montierten Rundumleuchten. Die pauschal von Mercedes beantragten Genehmigungen in Form der Beiblätter als Ergänzung zur ABE gelten nur bei originaler Zulassung, welche nach dieser ABE damals durchgeführt wurde.
- ebenso verhält es sich mit hinten angeschlagenen Türen bei anderen Fabrikaten. Diese sind aus Sicherheitsgründen (öffnen sich selbstständig durch den Fahrtwind, wenn man an die Entriegelung kommt) ebenfalls genehmigungspflichtig.
-> Ich habe mit meinem Trac ohne Zusatzscheinwerfer bares Geld und Nerven gespart, wobei mir das vorher natürlich unbewusst war.
Dieses Fertigungsblatt, das mir das Unimog-Museum netterweise eingescannt zugeschickt hat, war für mich auch echt praktisch. Da mein trac noch nicht im EPC geführt wird, standen da doch interessante Infos für mich drin. Z.B. Besteller, Ausstattungscodes und die genauen Tage, an denen das Fahrzeug gefertigt wurde.
Viele Grüße
Tobias