12.12.2016, 22:17
Moin zusammen,
so wie Rolf es beschreibt, hab' ich es auch abgeklopft. Mein 1500er hat ein H-Kennzeichen.
Ich war in 2014 und in 2016 jeweils mit dem gezogenen Rübensammler auf unseren Feldtagen in Nordhorn und habe mit dem anderen Ulli und dem sechsreihigen Kleine-Schubroder Rüben gerodet. Vorher habe ich die Versicherung und das Straßenverkehrsamt eindringlich befragt.
Versicherung: Bin ebenfalls bei der Allianz und habe diesbezüglich keine Einschränkung.
Zulassung: Hier - zumindest in NRW - ist es mit gezogenen Arbeitsmaschinen wie folgt (etwas anders als bei reinen Anhängern). Wobei es eigentlich bundesweit einheitlich sein müßte, denn es kann nicht sein, dass ich in NRW etwas zugelassen bekomme, mit dem ich z. B. nicht nach Bayern oder Niedersachsen fahren darf.
Der Rübensammler muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) haben. Das Kennzeichen vom ziehenden Fahrzeug wird am Sammler wiederholt (Folgekennzeichen).
Gruß
Ulli
so wie Rolf es beschreibt, hab' ich es auch abgeklopft. Mein 1500er hat ein H-Kennzeichen.
Ich war in 2014 und in 2016 jeweils mit dem gezogenen Rübensammler auf unseren Feldtagen in Nordhorn und habe mit dem anderen Ulli und dem sechsreihigen Kleine-Schubroder Rüben gerodet. Vorher habe ich die Versicherung und das Straßenverkehrsamt eindringlich befragt.
Versicherung: Bin ebenfalls bei der Allianz und habe diesbezüglich keine Einschränkung.
Zulassung: Hier - zumindest in NRW - ist es mit gezogenen Arbeitsmaschinen wie folgt (etwas anders als bei reinen Anhängern). Wobei es eigentlich bundesweit einheitlich sein müßte, denn es kann nicht sein, dass ich in NRW etwas zugelassen bekomme, mit dem ich z. B. nicht nach Bayern oder Niedersachsen fahren darf.
Der Rübensammler muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) haben. Das Kennzeichen vom ziehenden Fahrzeug wird am Sammler wiederholt (Folgekennzeichen).
Gruß
Ulli
Alle sagten: "Das geht nicht!"
Dann kam einer, der das nicht wußte ... und hat's gemacht!