Moin Christoph,
die Vorschriften der Fahrzeugzulassungsverordnung sind ja nicht ganz bestimmt, welche Ausstattungsmerkmale aus einem normalen LKW einen als LoF-zulassungsfähigen LKW machen. Gegebenenfalls können schon Hydraulikanschlüsse reichen oder auch der Hinweis, das Zugmal sei für den Betrieb landwirtschaftlicher Anhänger geeignet, soll schon zur LoF-Zulassung genügt haben.
Daher würde ich, da es also einen Auslegungsspielraum gibt, bei der für mich zuständigen Zulassungsstelle einfach mal nachfragen, wie es dort gesehen wird.
Gruß Dirk
die Vorschriften der Fahrzeugzulassungsverordnung sind ja nicht ganz bestimmt, welche Ausstattungsmerkmale aus einem normalen LKW einen als LoF-zulassungsfähigen LKW machen. Gegebenenfalls können schon Hydraulikanschlüsse reichen oder auch der Hinweis, das Zugmal sei für den Betrieb landwirtschaftlicher Anhänger geeignet, soll schon zur LoF-Zulassung genügt haben.
Daher würde ich, da es also einen Auslegungsspielraum gibt, bei der für mich zuständigen Zulassungsstelle einfach mal nachfragen, wie es dort gesehen wird.
Gruß Dirk