12.07.2016, 19:07
(11.07.2016, 22:45)tricotrac schrieb: Nabend Wolli;
Was die örtliche Rennleitung feststellt und ein Richter darüber urteilt sind zwei völlig verschiedene Schuhe.
Bis das bei einem Richter landet, vergeht eine Weile. Dazwischen ist der Staatsanwalt der übereifrige Polizisten einbremst.
Dass sowas bei einer Hauptverhandlung vor einem Richter breit getreten wird, muss schon ein Wiederholungstäter am Werk sein. Schlimmstestenfalls eine Geldstrafe vom Staatsanwalt. Auch das ist praxisfremd.
Leerfahrten sind immer erlaubt. Leerfahrt zur Werkstatt zwecks Reparatur. Fahrt zu einem Treffen um die Passgenauigkeit von Ersatzteilen zu prüfen...
Ich weiß ja nicht wo ihr lebt, aber bei uns hat die Polizei und der Zoll sowieso wichtigeres zu tun.