Hallo Berni,
den Führerschein Klasse L kann jeder machen.
Ist sogar beim Autoführerschein dabei.
Für Klasse T muss man meines Wissens eine landwirtschaftliche Tätigkeit nachweisen.
Konkret geht es aber darum, dass man mit den beiden Führerscheinen nur legal unterwegs ist, wenn man lof-Arbeiten für einen entsprechenden Betrieb durchführt.
Mit Traktor und Traktorführerschein privat unterwegs = fahren ohne gültigen Führerschein.
Mit Traktor und Traktorführerschein unterwegs mit lof-Tätigkeit für lof-Betrieb=legal.
______________________________________
Thomas hat ja im Prinzip das Gleiche geschrieben.
Wobei private Fahrten derzeit fast wie gewerbliche Fahrten gesehen werden, nur ohne die Fahrtenschreiberpflicht für Ü40km/h.
den Führerschein Klasse L kann jeder machen.
Ist sogar beim Autoführerschein dabei.
Für Klasse T muss man meines Wissens eine landwirtschaftliche Tätigkeit nachweisen.
Konkret geht es aber darum, dass man mit den beiden Führerscheinen nur legal unterwegs ist, wenn man lof-Arbeiten für einen entsprechenden Betrieb durchführt.
Mit Traktor und Traktorführerschein privat unterwegs = fahren ohne gültigen Führerschein.
Mit Traktor und Traktorführerschein unterwegs mit lof-Tätigkeit für lof-Betrieb=legal.
______________________________________
Thomas hat ja im Prinzip das Gleiche geschrieben.
Wobei private Fahrten derzeit fast wie gewerbliche Fahrten gesehen werden, nur ohne die Fahrtenschreiberpflicht für Ü40km/h.
Viele Grüße
Tobias