Moin,
ein kleiner Gedankeneinwurf von meiner Seite:
Ich sehe die Forderung einer Erweiterung von Privilegierungen mit Vorsicht. Zunächst mal kann die Landwirtschaft froh sein, dass es im Führerscheinrecht die Klasse T gibt und sogar Schlepper ab 16 Jahren gefahren werden dürfen. Dabei haben die Fahrzeuge mittlerweile derartige Größen und Gewichte angenommen, dass man froh und dankbar sein darf, dass es diese Ausnahmeregelung gibt. Unverständlich wäre in meinen Augen nicht wenn man für einen modernen Schlepper einen LKW-Führerschein benötigen würde.
Wenn nun gefordert wird, diese Sondersituation um die private Nutzung zu erweitern, sehe ich auch die Gefahr, dass genau das Gegenteil eintreten kann. Das wäre nicht das erste Mal, dass eine harmlose Forderung oder Anklage tiefgreifende Folgen hat.
Wann tritt eine private Nutzung ein ? Wenn ich mit meinem Schlepper Brennholz aus dem Wald hole, dürfte das wohl unter Forstwirtschaft fallen.
Als private Nutzung fällt mir eigentlich nur das Oldtimer-Treffen ein und mit welcher Notwendigkeit muss dieses Hobby privilegiert werden ?
Dass man mit dem B-Führerschein einen Schlepper bis 40km/h zu lof-Zwecken bewegen darf, ist ebenfalls ein Sonderecht. Wie oft es Anwendung findet, sei dahin gestellt. Ich gehe davon aus, dass es kaum genutzt wird, weil die Möglichkeiten schon eingeschränkt sind. Alle die ernsthaft mit landwirtschaftlichem Gerät arbeiten, kommen sowieso um den T-Führerschein nicht drum herum.
Unsere Gesetzeslage ist eindeutig und wer nunmal mit einem 180PS Schlepper ausschließlich privatem Vergnügen nachgeht, der kann dann auch den LKW-Führerschein (Klasse C/CE) machen.
In dem Führerscheinrecht gibt es in meinen Augen ganz andere Baustellen, die unverständlich sind. Zum Beispiel, dass ich trotz Besitz der Klasse T und B einen extra Führerschein machen muss um einen Autoanhänger zu bewegen.
Bitte meine Ausführungen nicht als Angriff auf die Petition verstehen, sondern viel mehr auf eine in meinen Augen mangelnde Daseinsberechtigung einer Sonderbehandlung der Hobby-Treckerfahrer. Wenn jemand einen LKW als Hobby hat, dann kommt er auch um den C/CE Führerschein nicht drum herum. Soll man für die auch eine Sonderregelung finden, weil sie keinen gewerblichen Güterverkehr mehr betreiben ?
Ich habe auch 40 Jahre alte Schlepper und sehe mich auch ohne C/CE Führerschein nicht in Gefahr, dass ich die nicht mehr fahren darf. Jede Bewegungsfahrt, jede Arbeit auf dem Acker ist mit T zulässig. Wenn ich mit meinem MB trac nach Nordhorn fahre und da bei der Maisabfuhr helfe, fällt das wohlwollend sogar unter lof-Zweck. Und aus meiner Sicht macht ein Schlepper doch auch nur Spaß wenn man damit ackern kann, denn dafür sind sie schließlich gedacht !
Gruß
Heinrich
ein kleiner Gedankeneinwurf von meiner Seite:
Ich sehe die Forderung einer Erweiterung von Privilegierungen mit Vorsicht. Zunächst mal kann die Landwirtschaft froh sein, dass es im Führerscheinrecht die Klasse T gibt und sogar Schlepper ab 16 Jahren gefahren werden dürfen. Dabei haben die Fahrzeuge mittlerweile derartige Größen und Gewichte angenommen, dass man froh und dankbar sein darf, dass es diese Ausnahmeregelung gibt. Unverständlich wäre in meinen Augen nicht wenn man für einen modernen Schlepper einen LKW-Führerschein benötigen würde.
Wenn nun gefordert wird, diese Sondersituation um die private Nutzung zu erweitern, sehe ich auch die Gefahr, dass genau das Gegenteil eintreten kann. Das wäre nicht das erste Mal, dass eine harmlose Forderung oder Anklage tiefgreifende Folgen hat.
Wann tritt eine private Nutzung ein ? Wenn ich mit meinem Schlepper Brennholz aus dem Wald hole, dürfte das wohl unter Forstwirtschaft fallen.
Als private Nutzung fällt mir eigentlich nur das Oldtimer-Treffen ein und mit welcher Notwendigkeit muss dieses Hobby privilegiert werden ?
Dass man mit dem B-Führerschein einen Schlepper bis 40km/h zu lof-Zwecken bewegen darf, ist ebenfalls ein Sonderecht. Wie oft es Anwendung findet, sei dahin gestellt. Ich gehe davon aus, dass es kaum genutzt wird, weil die Möglichkeiten schon eingeschränkt sind. Alle die ernsthaft mit landwirtschaftlichem Gerät arbeiten, kommen sowieso um den T-Führerschein nicht drum herum.
Unsere Gesetzeslage ist eindeutig und wer nunmal mit einem 180PS Schlepper ausschließlich privatem Vergnügen nachgeht, der kann dann auch den LKW-Führerschein (Klasse C/CE) machen.
In dem Führerscheinrecht gibt es in meinen Augen ganz andere Baustellen, die unverständlich sind. Zum Beispiel, dass ich trotz Besitz der Klasse T und B einen extra Führerschein machen muss um einen Autoanhänger zu bewegen.
Bitte meine Ausführungen nicht als Angriff auf die Petition verstehen, sondern viel mehr auf eine in meinen Augen mangelnde Daseinsberechtigung einer Sonderbehandlung der Hobby-Treckerfahrer. Wenn jemand einen LKW als Hobby hat, dann kommt er auch um den C/CE Führerschein nicht drum herum. Soll man für die auch eine Sonderregelung finden, weil sie keinen gewerblichen Güterverkehr mehr betreiben ?
Ich habe auch 40 Jahre alte Schlepper und sehe mich auch ohne C/CE Führerschein nicht in Gefahr, dass ich die nicht mehr fahren darf. Jede Bewegungsfahrt, jede Arbeit auf dem Acker ist mit T zulässig. Wenn ich mit meinem MB trac nach Nordhorn fahre und da bei der Maisabfuhr helfe, fällt das wohlwollend sogar unter lof-Zweck. Und aus meiner Sicht macht ein Schlepper doch auch nur Spaß wenn man damit ackern kann, denn dafür sind sie schließlich gedacht !
Gruß
Heinrich
Unimog und MB trac: Auf allen Feldern gut betreut !