08.07.2016, 08:13
Moin,
grüne Kennzeichen besagen nur, dass das Fahrzeug oder der Anhänger Steuerbefreit sind, sonst nichts.
Der Status steuerbefreiter, zulassungsfreier, lof Anhänger wird durch das 25 km/h Schild am Anhänger in Verbindung mit einem Wiederholungskennzeichen einer zugelassenen landwirtschaftlichen Zugmaschine oder einer zugelassen selbstfahrenden Arbeitsmaschine erreicht. Wichtiger als das grüne Kennzeichen ist das 25 km/h Schild. Wenn das fehlt erlischt die Zulassungs- und Steuerbefreiung!!!!
Ich bin davon ausgegangen, dass bei einem 25 km/h lof Anhänger beim ausleihen, dass Nummerschild der eigenen Zugmaschine als Wiederholungskennzeichen angebracht werden muss, dass ist falsch.
Bei dem geborgtem lof Anhänger bleibt das Wiederholungskennzeichen des Besitzers dran. Es haftet, solange der Anhänger angehängt ist, die Haftpflichtversicherung des ziehenden Fahrzeugs ( egal ob schwarze oder grüne Nummer) und wie schon richtig geschrieben, wenn der zulassungsfreie lof Anhänger sich selbständig macht, die Betriebshaftflicht des Besitzers oder, falls vorhanden, die zusätzlich abgeschlossene Anhängerversicherung.
Wenn Zackie schreibt, grüne Nummer, 40 km/h, ist das kein Folgekennzeichen, da der Anhänger zugelassen ist, zum TÜV muss und so ein eigenes grünes Nummerschild hat.
Gruß Udo
grüne Kennzeichen besagen nur, dass das Fahrzeug oder der Anhänger Steuerbefreit sind, sonst nichts.
Der Status steuerbefreiter, zulassungsfreier, lof Anhänger wird durch das 25 km/h Schild am Anhänger in Verbindung mit einem Wiederholungskennzeichen einer zugelassenen landwirtschaftlichen Zugmaschine oder einer zugelassen selbstfahrenden Arbeitsmaschine erreicht. Wichtiger als das grüne Kennzeichen ist das 25 km/h Schild. Wenn das fehlt erlischt die Zulassungs- und Steuerbefreiung!!!!
Ich bin davon ausgegangen, dass bei einem 25 km/h lof Anhänger beim ausleihen, dass Nummerschild der eigenen Zugmaschine als Wiederholungskennzeichen angebracht werden muss, dass ist falsch.
Bei dem geborgtem lof Anhänger bleibt das Wiederholungskennzeichen des Besitzers dran. Es haftet, solange der Anhänger angehängt ist, die Haftpflichtversicherung des ziehenden Fahrzeugs ( egal ob schwarze oder grüne Nummer) und wie schon richtig geschrieben, wenn der zulassungsfreie lof Anhänger sich selbständig macht, die Betriebshaftflicht des Besitzers oder, falls vorhanden, die zusätzlich abgeschlossene Anhängerversicherung.
Wenn Zackie schreibt, grüne Nummer, 40 km/h, ist das kein Folgekennzeichen, da der Anhänger zugelassen ist, zum TÜV muss und so ein eigenes grünes Nummerschild hat.
Gruß Udo