05.07.2016, 20:34
Hallo Holger,
bei deiner Annahme biste glaub ich dran, da der Anhänger mit dem grünen Folgekennzeichen eines anderen Landwirts in dem Fall nicht Haftpflicht versichert ist!
Denn wenn Du den Anhäger zulassungsfrei nutzen willst, muss dieser ein Folgekennzeichen aus deinem Betrieb haben und ist erst dann über die Schlepperhaftpflicht versichert.
Ist aber, wie so oft, erst wirklich schlimm, wenn was passiert ist.
Gruß Udo
bei deiner Annahme biste glaub ich dran, da der Anhänger mit dem grünen Folgekennzeichen eines anderen Landwirts in dem Fall nicht Haftpflicht versichert ist!
Denn wenn Du den Anhäger zulassungsfrei nutzen willst, muss dieser ein Folgekennzeichen aus deinem Betrieb haben und ist erst dann über die Schlepperhaftpflicht versichert.
Ist aber, wie so oft, erst wirklich schlimm, wenn was passiert ist.
Gruß Udo