Hallo Zackie,
wenn ein Landwirt baut oder Wege saniert, darf er auch Schotter, Bauschutt, Steine oder sonstiges, im Zuge betrieblicher Arbeiten, mit einem zulassungsfreien Anhänger fahren. Der Anhänger muss verkehrssicher sein und ein grünes Folgekennzeichen aus einem, im Betrieb, zugelassenem Schlepper haben. Erlaubt sind diese Fahrten nicht für Dritte.Und hierbei ist es egal, ob es Bauschutt oder Getreide ist. Ausnahme bildet hier der Bereich der "Nachbarschaftshilfe". Dies gilt aber nur unter Landwirten, alles andere sind gewerbliche Transporte und da fängt es mit Steuerhinterziehung an.
Hallo Arndt, wenn Du keine Landwirtschaft hast, wirst Du um einen angemeldeten Anhänger nicht herum kommen. Wenn der Trac mit grünem Kennzeichen läuft kannst Du ihn für die Zeit versteuern, die Zugmaschine behält dabei das grüne Kennzeichen.
Gruß Udo
wenn ein Landwirt baut oder Wege saniert, darf er auch Schotter, Bauschutt, Steine oder sonstiges, im Zuge betrieblicher Arbeiten, mit einem zulassungsfreien Anhänger fahren. Der Anhänger muss verkehrssicher sein und ein grünes Folgekennzeichen aus einem, im Betrieb, zugelassenem Schlepper haben. Erlaubt sind diese Fahrten nicht für Dritte.Und hierbei ist es egal, ob es Bauschutt oder Getreide ist. Ausnahme bildet hier der Bereich der "Nachbarschaftshilfe". Dies gilt aber nur unter Landwirten, alles andere sind gewerbliche Transporte und da fängt es mit Steuerhinterziehung an.
Hallo Arndt, wenn Du keine Landwirtschaft hast, wirst Du um einen angemeldeten Anhänger nicht herum kommen. Wenn der Trac mit grünem Kennzeichen läuft kannst Du ihn für die Zeit versteuern, die Zugmaschine behält dabei das grüne Kennzeichen.
Gruß Udo