01.04.2006, 06:00
Hallo, bei uns gibt es die grüne Nummer nur, wenn man einen Betrieb hat, damit ist man im rechtlichen Sinn Unternehmer, der verkauft nach Fernabgabegesetz mit Rückgaberecht...Ebay ist rechtlich auch keine Versteigerung gem. BGB sondern Verkauf gegen Gebot (da gibt es reichlich Urteile). Also gilt auch hier das Fernabgabegesetz.
Mit der Angabe privat verstößt der Verkäufer damit gegen geltendes Recht und ebay Regeln.
Wieso soll ein Verkauf aus der Landwirtschaft privat sein, meiner Ansicht nach fehlen hier wesentliche Merkmale des Privatverkaufs (gelegentlich, nicht aus dem eigenen Geschäftsbetrieb, ohne Gewinnerzielungsabsicht)?
Grüsse Marcus
Mit der Angabe privat verstößt der Verkäufer damit gegen geltendes Recht und ebay Regeln.
Wieso soll ein Verkauf aus der Landwirtschaft privat sein, meiner Ansicht nach fehlen hier wesentliche Merkmale des Privatverkaufs (gelegentlich, nicht aus dem eigenen Geschäftsbetrieb, ohne Gewinnerzielungsabsicht)?
Grüsse Marcus