02.03.2016, 07:55
Hallo zusammen,
das heißt jetzt Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß
§ 21 StVZO (§19(2)StVZO). Egal ob Änderung oder Neuerlangung.
Habe ich gerade am Freitag am Unimog machen lassen:
anderer Motor, andere Bereifung, andere Zulassungsart eingetragen.
Kostet bei TÜV Rheinland 100,80 € incl. Mwst. und ist die gleiche (selbe) Prüfung wie nach einer längeren Stilllegung bzw. das alte "Vollgutachten". Die Prüfung ist die gleiche kostet auch immer das selbe auch wenn man nur eine "Kleinigkeit" nachtragen lassen will.
Gruß Oliver.
das heißt jetzt Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß
§ 21 StVZO (§19(2)StVZO). Egal ob Änderung oder Neuerlangung.
Habe ich gerade am Freitag am Unimog machen lassen:
anderer Motor, andere Bereifung, andere Zulassungsart eingetragen.
Kostet bei TÜV Rheinland 100,80 € incl. Mwst. und ist die gleiche (selbe) Prüfung wie nach einer längeren Stilllegung bzw. das alte "Vollgutachten". Die Prüfung ist die gleiche kostet auch immer das selbe auch wenn man nur eine "Kleinigkeit" nachtragen lassen will.
Gruß Oliver.