08.01.2016, 21:30
(08.01.2016, 19:05)416_lang schrieb: Hallo
Es wäre ausreichend wenn der Hänger unbeladen auf der Straße fahren dürfte.
Ist alleine das Überführen des unbeladenen Anhänger nicht per roter Nummer oder Kurzzeitkennzeichen erlaubt ?
Ok für des beantragen des Überführungskennzeichen ist eigentlich auch eine FIN erforderlich, aber mit "roter Nr." müsste das doch erlaubt sein.
M.f.G. Dieter