13.10.2015, 14:33
Hallo Karsten,
das kann nicht sein, daß einige von der Zumischung befreit sind, denn es sollte ursprünglich die Umwelt durch Zumischung von RME (Raps-Methyl-Ester) entlastet werden.
Das ist die Vorgabe von verschiedenen EU Richtlinien die im deutschen Biokraftstoffgesetz national geregelt wurden. Hierbei muß ein bestimmter Prozentsatz am gesamten Kraftstoffabsatz in Deutschland umgesetzt werden. Das kann erreicht werden, indem Ottokraftstoff nichts beigemischt wird und dem Dieselkraftstoff viel beigemischt wird oder umgekehrt. Im Moment wird ca. 5% RME dem Diesel bzw. 5% oder 10% Ethanol (kann man nicht trinken, ist vergällt ) dem Ottokraftstoff (E5 bzw. E10) beigemischt.
Da es sich um ein Gesetz handelt, denke ich nicht, daß irgendjemand, der für den Kraftfahrzeugverkehr Kraftstoffe herstellt, eine Befreiung vom Biokraftstoffquotengesetz hat.
Viele Grüße aus dem Münsterland
Martin
das kann nicht sein, daß einige von der Zumischung befreit sind, denn es sollte ursprünglich die Umwelt durch Zumischung von RME (Raps-Methyl-Ester) entlastet werden.
Das ist die Vorgabe von verschiedenen EU Richtlinien die im deutschen Biokraftstoffgesetz national geregelt wurden. Hierbei muß ein bestimmter Prozentsatz am gesamten Kraftstoffabsatz in Deutschland umgesetzt werden. Das kann erreicht werden, indem Ottokraftstoff nichts beigemischt wird und dem Dieselkraftstoff viel beigemischt wird oder umgekehrt. Im Moment wird ca. 5% RME dem Diesel bzw. 5% oder 10% Ethanol (kann man nicht trinken, ist vergällt ) dem Ottokraftstoff (E5 bzw. E10) beigemischt.
Da es sich um ein Gesetz handelt, denke ich nicht, daß irgendjemand, der für den Kraftfahrzeugverkehr Kraftstoffe herstellt, eine Befreiung vom Biokraftstoffquotengesetz hat.
Viele Grüße aus dem Münsterland
Martin