31.01.2015, 02:23
Servus Männer,
also laut Bilder ist "nur" die rechte (Beifahrerseite) betroffen. Links ist ja komplett unversehrt.
Trotzdem, so denke ich, sitzt der Schreck bei beiden Beteiligten tief.
Da der "genaue Hergang" von der Polizei nicht rekonstruiert werden konnte, wird wohl ein Gutachter ran müssen.
Hoffentlich passt das, dass die Außenkante des geschwenkten Schneepfluges nicht weiter, als 3,5m (oder sind nur 3m zulässig lt. StVo?) von der Lenkradmitte entfernt ist, denn sonst könnte es u.U. "kitzelig" werden in Sachen Versicherungsschutz und anderer verkehrsrechtlicher Konsequenzen für den Fahrer
MfG
Andre
also laut Bilder ist "nur" die rechte (Beifahrerseite) betroffen. Links ist ja komplett unversehrt.
Trotzdem, so denke ich, sitzt der Schreck bei beiden Beteiligten tief.
Da der "genaue Hergang" von der Polizei nicht rekonstruiert werden konnte, wird wohl ein Gutachter ran müssen.
Hoffentlich passt das, dass die Außenkante des geschwenkten Schneepfluges nicht weiter, als 3,5m (oder sind nur 3m zulässig lt. StVo?) von der Lenkradmitte entfernt ist, denn sonst könnte es u.U. "kitzelig" werden in Sachen Versicherungsschutz und anderer verkehrsrechtlicher Konsequenzen für den Fahrer
MfG
Andre