26.01.2015, 18:26
Hallo Roby,
so hab ich Bernis Satz auf jeden Fall verstanden, als Witz.
Zum Versicherungsschutz ist es so, das der Anhänger über das ziehende Fahrzeug (Schlepper) mit versichert ist. Sollte in abgehängtem Zustand (also z.b. beim rangieren mit der Hand) etwas schief laufen zahlt in dem Fall meine landw. Betriebshaftpflicht.
Gruß
Matthias
so hab ich Bernis Satz auf jeden Fall verstanden, als Witz.
Zum Versicherungsschutz ist es so, das der Anhänger über das ziehende Fahrzeug (Schlepper) mit versichert ist. Sollte in abgehängtem Zustand (also z.b. beim rangieren mit der Hand) etwas schief laufen zahlt in dem Fall meine landw. Betriebshaftpflicht.
Gruß
Matthias