20.12.2014, 19:06
Es gibt eine Verschleissgrenze für ein zugmaul,genauso wie für eine Zugöse...StVZO steht das drin...
Genauso muss der Boch zur Befestigung festsitzen und darf nicht wackeln...
Genauso muss der Boch zur Befestigung festsitzen und darf nicht wackeln...