13.12.2014, 12:14
Hallo Stefan??
Ein LKW, zugelassen als Landw. Zugmaschine(eingetragen im Brief und Fzg. Schein) braucht im Umkreis von 60 km um den Standort keine Tachoscheibe. Wenn größere Entfernungen zurückgelegt werden, ist die Tachoscheibe Pflicht. Wir in unserer Landwirtschaflichen Abfuhrgemeinschaft für Zuckerrüben haben allerdings immer eine Tachoscheibe eingelegt, sie kann dir im Falle eines Unfalls bei der Beweisführung zur Feststellung deiner Unschuld helfen, vorausgesetzt "Mann" ist vorschriftsmäßig unterwegs( Geschwindigkeit, Ladungssicherung usw.)
Gruß Friedrich
Ein LKW, zugelassen als Landw. Zugmaschine(eingetragen im Brief und Fzg. Schein) braucht im Umkreis von 60 km um den Standort keine Tachoscheibe. Wenn größere Entfernungen zurückgelegt werden, ist die Tachoscheibe Pflicht. Wir in unserer Landwirtschaflichen Abfuhrgemeinschaft für Zuckerrüben haben allerdings immer eine Tachoscheibe eingelegt, sie kann dir im Falle eines Unfalls bei der Beweisführung zur Feststellung deiner Unschuld helfen, vorausgesetzt "Mann" ist vorschriftsmäßig unterwegs( Geschwindigkeit, Ladungssicherung usw.)
Gruß Friedrich
MB - Trac 1100 Turbo