01.10.2014, 20:01
...ich befürchte, die Versicherung zahlt die nur den prozentualen Restwert vom gültigen Zeitwert nach Fahrzeugtabelle! Wenn du einen Liebhaberpreis ersetzt haben möchtest, bräuchtest du ein Wertgutachten vom Sachverständigen der Summe X ausweist u. würdest quasi danach auch deine Vollkaskoprämie zahlen!![Shy Shy](https://www.trac-technik.de/Forum/images/smilies/shy.gif)
Aber Vollkasko ist hier ja schon mal ein großés Plus!
greetz
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greetz