02.07.2014, 10:04
Es wird sicher Gewinner und Verlierer geben...
Für mich ändert sich nichts, da unser Finanzamt die gleichen Anforderungen gestellt hat, wie jetzt das HZA.
Aber manche werden sich noch umschauen!
In manchen Landkreisen werden die Steuerbefreiungen von den FA sogar rückwirkend aberkannt! Die dürfen dann über 2 Jahre Steuern nachzahlen.
Rein formal bezieht sich die Steuerbefreiung im Kern auf das Vorhandensein des landwirtschaftlichen Betriebs im bewertungsrechtlichen Sinne. Eigentlich müsste also alleine die Übermittlung des Einheitswertbescheid ausreichen. D.h. die Handhabung der FA, die Steuerbefreiung daran zu koppeln, dass etwas produziert wird ist rein rechtlich grenzwertig!
Gruß
Christian
Für mich ändert sich nichts, da unser Finanzamt die gleichen Anforderungen gestellt hat, wie jetzt das HZA.
Aber manche werden sich noch umschauen!
In manchen Landkreisen werden die Steuerbefreiungen von den FA sogar rückwirkend aberkannt! Die dürfen dann über 2 Jahre Steuern nachzahlen.
Rein formal bezieht sich die Steuerbefreiung im Kern auf das Vorhandensein des landwirtschaftlichen Betriebs im bewertungsrechtlichen Sinne. Eigentlich müsste also alleine die Übermittlung des Einheitswertbescheid ausreichen. D.h. die Handhabung der FA, die Steuerbefreiung daran zu koppeln, dass etwas produziert wird ist rein rechtlich grenzwertig!
Gruß
Christian