01.07.2014, 17:23
Hallo zusammen,
seit 07.04.2014 entscheiden nicht mehr die Finanzämter sondern die Hauptzollämter über die Steuerbefreiung nach § 7 Nr. 3 KraftStG. Auf der Internetseite des zuletzt für die Einziehung zuständigen Fianzamtes kannst Du Dir die Vordrucke runterladen, ausfüllen und an dieses Fianzamt senden. Von dort werden Deine Unterlagen dann an das zuständige Hauptzollamt weitergeleitet. Dort wird dann eine Vorausentscheidung getroffen. Zeit solltest Du aber haben. Ich warte seit mehr als 2 Monaten auf eine Entscheidung.
seit 07.04.2014 entscheiden nicht mehr die Finanzämter sondern die Hauptzollämter über die Steuerbefreiung nach § 7 Nr. 3 KraftStG. Auf der Internetseite des zuletzt für die Einziehung zuständigen Fianzamtes kannst Du Dir die Vordrucke runterladen, ausfüllen und an dieses Fianzamt senden. Von dort werden Deine Unterlagen dann an das zuständige Hauptzollamt weitergeleitet. Dort wird dann eine Vorausentscheidung getroffen. Zeit solltest Du aber haben. Ich warte seit mehr als 2 Monaten auf eine Entscheidung.
Viele Grüße
ARTUR aus der EIFEL