Moin Hartmut,
die Anhänger sind auf 60 km/h zugelassen und richtig, im Januar ist SP und im Juli der Tüv und/oder umgekehrt..
Selbst bei unserer druckluftgebremsten Sämaschine war eine Betriebserlaubnis und ein "Zulassungsgutachten" vom Hersteller dabei...
Wenn das alles so richtig ist, wie´s geschrieben steht und man ja je nach Einsatzzweck oder "Deklaration" "frei" fahren darf, muss man sich doch sehr wundern, wenn Anhänger mit weniger zGG zugelassen werden müssen, aber andere angehängte Maschinen (eigentlich ja auch Anhänger nur ohne Zuladung) mit zum Teil viel höherem Leergewicht "frei" fahren dürfen.
Aber gut, so spart man natürlich auch einige € im Jahr
MfG
Andre
EDIT: Ich sehe, Du hast auch nochmal detaillierter beschrieben.
die Anhänger sind auf 60 km/h zugelassen und richtig, im Januar ist SP und im Juli der Tüv und/oder umgekehrt..
Selbst bei unserer druckluftgebremsten Sämaschine war eine Betriebserlaubnis und ein "Zulassungsgutachten" vom Hersteller dabei...
Wenn das alles so richtig ist, wie´s geschrieben steht und man ja je nach Einsatzzweck oder "Deklaration" "frei" fahren darf, muss man sich doch sehr wundern, wenn Anhänger mit weniger zGG zugelassen werden müssen, aber andere angehängte Maschinen (eigentlich ja auch Anhänger nur ohne Zuladung) mit zum Teil viel höherem Leergewicht "frei" fahren dürfen.
Aber gut, so spart man natürlich auch einige € im Jahr
MfG
Andre
EDIT: Ich sehe, Du hast auch nochmal detaillierter beschrieben.