09.06.2014, 23:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.06.2014, 23:53 von Uli Mändle.)
Hallo Dennis,
"wenn du aber offiziel schneller als 25 km/h fahren willst mußt du sie zulassen."
Sorry, hab grad folgendes gefunden:
http://www.alb-hessen.de/downloads/Stras...kblatt.pdf
"Für angehängte lof Arbeitsgeräte (z.B. 761118 Arbeitsgerät
Schädlingsspritze oder 761115 Arbeitsgerät Stroh- u. Heupresse)
beinhaltet die Zahl „ 11“ den Begriff „ lof Arbeitsgerät “. Nach dem
Merkblatt für angehängte lof Arbeitsgeräte unterliegen diese nicht
der Zulassungspflicht, ganz gleich wie schnell gefahren wird. Für
das angehängte lof Arbeitsgerät empfiehlt sich ein Wiederholungskennzeichen
eines Schleppers des Betriebes"
ist mir auch neu, aber würde die Aussage von Jörg bestätigen.
"wenn du aber offiziel schneller als 25 km/h fahren willst mußt du sie zulassen."
Sorry, hab grad folgendes gefunden:
http://www.alb-hessen.de/downloads/Stras...kblatt.pdf
"Für angehängte lof Arbeitsgeräte (z.B. 761118 Arbeitsgerät
Schädlingsspritze oder 761115 Arbeitsgerät Stroh- u. Heupresse)
beinhaltet die Zahl „ 11“ den Begriff „ lof Arbeitsgerät “. Nach dem
Merkblatt für angehängte lof Arbeitsgeräte unterliegen diese nicht
der Zulassungspflicht, ganz gleich wie schnell gefahren wird. Für
das angehängte lof Arbeitsgerät empfiehlt sich ein Wiederholungskennzeichen
eines Schleppers des Betriebes"
ist mir auch neu, aber würde die Aussage von Jörg bestätigen.
Gruß Uli
Trac 800 BJ 90 9980 Std
Trac 900 BJ 90 8300 Std
Trac 1000 BJ 88 7800 Std
Trac 1000 BJ 91 5980 Std
Trac 1100 BJ 91 10300 Std
Trac 1100 turbo BJ 90 10400 Std
Trac 1100 turbo BJ 89 10800 Std
Unimog 1600 BJ 92 9850 Std
Unimog U 400 BJ 06 10200 Std
Rigitrac SKH 120 BJ 14 540 Std