22.04.2014, 07:50
Hallo Ronny(???),
du verwechselst hier Äpfel und Birnen mit Nüssen.
Ein Lastkraftwagen (http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_30.php) wie hier genannt ist bauartbedingt geeignet lasten zu transportieren. Eine Zugmaschine erfüllt dieses Kriterium ganz klar nicht und unterliegt aus diesem Grunde auch Solo (ohne Auflieger welcher einem Anhänger gleichgestellt ist) nicht dem Sonntagsfahrverbot.
Landwirtschaftliche Transporte werden meist vom Bundesland vom Bundesland freigestellt.
http://www.rlp.de/no_cache/einzelansicht...ahrverbot/
Solche Regelungen sind zu googeln. Ich würde diese im Zweifel mitführen.
Viel Spass mit der Bürokratie wünsche ich
du verwechselst hier Äpfel und Birnen mit Nüssen.
Ein Lastkraftwagen (http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_30.php) wie hier genannt ist bauartbedingt geeignet lasten zu transportieren. Eine Zugmaschine erfüllt dieses Kriterium ganz klar nicht und unterliegt aus diesem Grunde auch Solo (ohne Auflieger welcher einem Anhänger gleichgestellt ist) nicht dem Sonntagsfahrverbot.
Landwirtschaftliche Transporte werden meist vom Bundesland vom Bundesland freigestellt.
http://www.rlp.de/no_cache/einzelansicht...ahrverbot/
Solche Regelungen sind zu googeln. Ich würde diese im Zweifel mitführen.
Viel Spass mit der Bürokratie wünsche ich
Volker
MB 323, Kipper
Eicher GT 220
MB-Trac 800
to be continued