04.04.2014, 07:53
Hallo Norbert,
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_30.php
Wenn du einen landwirtschaftlichen LKW hast unterliegst du erstmal dem Fahrverbot.
Stimmt! Ausnahmegenehmigungen gibts beim Strassenverkehrsamt.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_30.php
Wenn du einen landwirtschaftlichen LKW hast unterliegst du erstmal dem Fahrverbot.
Stimmt! Ausnahmegenehmigungen gibts beim Strassenverkehrsamt.
Volker
MB 323, Kipper
Eicher GT 220
MB-Trac 800
to be continued