25.09.2013, 16:18
Hallo,
Carsten hatte mich hierzu bereits einmal angeschrieben, leider konnte ich hierzu aber keine verbindliche Antwort geben. Mein Bauchgefühl war aber schon richtig.
Nach Rücksprache mit der Fortbildungsstätte der Landespolizei S-H konnte ich jetzt klären, was Reinhard über den ADAC schon in Erfahrung bringen konnte:
DER GEWERBLICHE EINSATZ MIT FAHRZEUGEN, DIE ÜBER EIN H-KENNZEICHEN VERFÜGEN, IST ERLAUBT UND UNTERLIEGT KEINER EINSCHRÄNKUNG IN SACHEN STEUERRECHT!!!
--> hierbei geht es jetzt nur um das Problem, dass das Fahrzeug "steuerermäßigt" ist
Es gibt in keinem Gesetzestext eine schriftliche Einschränkung zur Nutzung.
Unabhängig davon bleiben aber sämliche andere Vorschriften, die da anfallen können.
Versicherung, u.U. Fahrpersonalrecht, pp
Ach ja, Casten: Wie das Gespann bewertet wird, hängt ja in erster Linie von der Eintragung in den Fahrzeugpapieren ab.
Carsten hatte mich hierzu bereits einmal angeschrieben, leider konnte ich hierzu aber keine verbindliche Antwort geben. Mein Bauchgefühl war aber schon richtig.
Nach Rücksprache mit der Fortbildungsstätte der Landespolizei S-H konnte ich jetzt klären, was Reinhard über den ADAC schon in Erfahrung bringen konnte:
DER GEWERBLICHE EINSATZ MIT FAHRZEUGEN, DIE ÜBER EIN H-KENNZEICHEN VERFÜGEN, IST ERLAUBT UND UNTERLIEGT KEINER EINSCHRÄNKUNG IN SACHEN STEUERRECHT!!!
--> hierbei geht es jetzt nur um das Problem, dass das Fahrzeug "steuerermäßigt" ist
Es gibt in keinem Gesetzestext eine schriftliche Einschränkung zur Nutzung.
Unabhängig davon bleiben aber sämliche andere Vorschriften, die da anfallen können.
Versicherung, u.U. Fahrpersonalrecht, pp
Ach ja, Casten: Wie das Gespann bewertet wird, hängt ja in erster Linie von der Eintragung in den Fahrzeugpapieren ab.