Auf was für ein Kennzeichen kann ich meinen Bauwagen zulassen?
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Hallo zusammen,
wie immer ist das Thema der Zulassung ein wenig komplexer.
Zulassungsfrei sind Anhänger bis 25 km/h, die von einem landwirtschaftlichen Betrieb zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden. Nur für diese gibt es ein Folgekennzeichen und zwar in grün. Ein schwarzes Folgekennzeichen ist in den entsprechenden Gesetzen nicht vorgesehen.
Alle anderen Anhänger benötigen eine eigene Zulassung mit der Folge eines eigenen Kennzeichens und des regelmäßigen TÜV-Besuchs. Damit ist dann auch die Versicherungsfrage geklärt. Idealerweise würde man daher mal bei der örtlichen Zulassungsstelle und beim TÜV vorbeigehen, um die konkreten Anforderungen bezüglich des in Rede stehenden Bauwagens abzustimmen. Dabei gehe ich davon aus, daß für den Bauwagen wohl keine Papiere vorliegen. Sollte es aber der Fall sein, ist es natürlich viel einfacher.
Meines Wissens nach dürfen Schlepper mit Oldtimerzulassung nicht als Zugmaschine eingesetzt werden.
Die Frage bezüglich des Führerscheins richtet sich wohl vor allem nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Zuges und dem Alter des Fahrers.
Gruß Dirk
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