08.11.2012, 10:25
Hallo,
rechtlich ist das Thema Gewährleistungsausschluss (eigentlich Sachmängelausschluß) nicht so einfach wie es scheint.
Schon gar nicht wenn geschrieben wurde Bastlerfahrzeug. Bastelerfharzeugbeschreibung wird vor gericht nur akzeptiert, wenn es zu dem gesamtzustand des Fahrzeuges und zu dem Kaufpreis passt, ansonsten gilt es als Irreführung.
Der Sachmängelausschluß muß sorgsam formuliert sein, hierzu gibt es umfassende enge rechtliche Vorgaben, ansonsten ist das ganze juristisch unwirksam.
Ich würde auch ein finanzielles entgegenkommen befürworten, jedoch unter klarem Hinweis " Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht"!
Ich könnte mich hierzu weitreichend auslassen, hab aber im Moment keine Zeit dazu. Wenn ich Zeit habe hole ich das nach!
Was ich persönlich gar nicht leiden kann, ist wenn Landwirte / Händler Mängel bewusst verschweigen und einen "guten Schnitt" dabei machen wollen.
Das ist dann schlicht arglistige Täuschung und damit vorsätzlichem Betrug gleich zu setzen.
Also vorsichtig mit solch lascher Umgehensweise dieses Themas.
MfG
Jürgen
rechtlich ist das Thema Gewährleistungsausschluss (eigentlich Sachmängelausschluß) nicht so einfach wie es scheint.
Schon gar nicht wenn geschrieben wurde Bastlerfahrzeug. Bastelerfharzeugbeschreibung wird vor gericht nur akzeptiert, wenn es zu dem gesamtzustand des Fahrzeuges und zu dem Kaufpreis passt, ansonsten gilt es als Irreführung.
Der Sachmängelausschluß muß sorgsam formuliert sein, hierzu gibt es umfassende enge rechtliche Vorgaben, ansonsten ist das ganze juristisch unwirksam.
Ich würde auch ein finanzielles entgegenkommen befürworten, jedoch unter klarem Hinweis " Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht"!
Ich könnte mich hierzu weitreichend auslassen, hab aber im Moment keine Zeit dazu. Wenn ich Zeit habe hole ich das nach!
Was ich persönlich gar nicht leiden kann, ist wenn Landwirte / Händler Mängel bewusst verschweigen und einen "guten Schnitt" dabei machen wollen.
Das ist dann schlicht arglistige Täuschung und damit vorsätzlichem Betrug gleich zu setzen.
Also vorsichtig mit solch lascher Umgehensweise dieses Themas.
MfG
Jürgen