24.05.2012, 15:21
Servus Jungs,
in der Bescheinigung der Daimler AG steht ja schon "zur Vorlage bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen".
Der amtlich annerkannte Sachverständige hat zu Prüfen ob die Auflagen aus dieser Freigabe eingehalten wurden und dann die Reifengröße in die Papiere einzutragen.
Der Schutzmann ist z. Bsp. kein amtlich annerkannter Sachverständiger. Er kann nur prüfen ob die montierten Reifen in den Papieren stehen. Und das tun sie nicht wenn Euch der Sachverständige diese nicht einträgt.
Etwas anderes ist eine "Allgemeine Betriebserlaubnis" die es z. Bsp. für Felgen und Spoiler am Auto gibt. Aber das ist kein Gutachten zur Eintragung sondern eine ABE. Nicht verwechseln...
Gruß
Andreas
in der Bescheinigung der Daimler AG steht ja schon "zur Vorlage bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen".
Der amtlich annerkannte Sachverständige hat zu Prüfen ob die Auflagen aus dieser Freigabe eingehalten wurden und dann die Reifengröße in die Papiere einzutragen.
Der Schutzmann ist z. Bsp. kein amtlich annerkannter Sachverständiger. Er kann nur prüfen ob die montierten Reifen in den Papieren stehen. Und das tun sie nicht wenn Euch der Sachverständige diese nicht einträgt.
Etwas anderes ist eine "Allgemeine Betriebserlaubnis" die es z. Bsp. für Felgen und Spoiler am Auto gibt. Aber das ist kein Gutachten zur Eintragung sondern eine ABE. Nicht verwechseln...
Gruß
Andreas
U1400, U1500 --> die Arbeit geht nicht aus!