21.02.2012, 21:04
(21.02.2012, 19:32)handeule schrieb: Hallo, das ist aber im Straßenverkehr nicht zugelassen = Fahren ohne Betriebserlaubnis. Das kostet 3 Punkte, 50,- Ordnungsgeld und um die 25,- Verwaltungsgebühren. Grüsse Marcus
Ist schon richtig Marcus, aber jeder der ein anderes Auspuffrohr draufhat, andere Räder, modifizierte EP, nachgerüstete Turbolader, RKL, offener 8. etc. hat das gleiche Problem wenn das nicht eingetragen ist.
Zugelassene Xenonbeleuchtung dürften deutlich heller sein.
Allerdings halten die Birnen durch die höhere Wärmeentwicklung meistens nicht lange. Der ganze Scheinwerfer ist innerlich auch nicht für H4 optimiert und verschenkt damit Leuchtkraft trotz höherem Stromverbrauch.
MfG
Wolfgang