Hallo, haben die Beläge denn eine Zulassunsnummer vom Kraftfahrtbundesamt?
Dazu eine aus dem Netz gezogene Info vom KBA:
Entsprechend der ECE-Regelung Nr. 90 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Ersatz-Bremsbelag-Einheiten und Ersatz-Trommelbremsbelägen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger" muss jede Ersatz-Bremsbelag-Einheit oder jeder Trommelbremsbelag mit folgenden Genehmigungsdaten dauerhaft gekennzeichnet sein: - dem Genehmigungszeichen, - dem Herstellungsdatum, mindestens bestehend aus Monats- und Jahresangabe, oder der Seriennummer, - dem Fabrikat und dem Typ des Bremsbelags. Diese Angaben sind gut lesbar und dauerhaft anzubringen. Die Zusicherung des Herstellers/Importeurs, dass für diese Geräte eine Genehmigung existiert, reicht somit nicht aus.
Grüsse Marcus
Dazu eine aus dem Netz gezogene Info vom KBA:
Entsprechend der ECE-Regelung Nr. 90 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Ersatz-Bremsbelag-Einheiten und Ersatz-Trommelbremsbelägen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger" muss jede Ersatz-Bremsbelag-Einheit oder jeder Trommelbremsbelag mit folgenden Genehmigungsdaten dauerhaft gekennzeichnet sein: - dem Genehmigungszeichen, - dem Herstellungsdatum, mindestens bestehend aus Monats- und Jahresangabe, oder der Seriennummer, - dem Fabrikat und dem Typ des Bremsbelags. Diese Angaben sind gut lesbar und dauerhaft anzubringen. Die Zusicherung des Herstellers/Importeurs, dass für diese Geräte eine Genehmigung existiert, reicht somit nicht aus.
Grüsse Marcus