27.11.2011, 13:30
(26.11.2011, 23:16)Hartmut schrieb: Du darfst alle Spurbreiten fahren bis zu einer max. Aussenbreite von 2,55 m (mit Sondergenehmigung auch 3 m)
...Wobei bei euch (an der falsche Seite der Grenze ) max. 1/3 der Reifen über der Kotflügel ausstehen darf.
Groeten,
Benno
Ein fleissige Bauer ist edler als ein fauler Edelmann...