19.11.2011, 22:31
Hallo Leute.
Der Tüv war bei mir ja auch nicht das Problem. Aber siehe das fett gedruckte und den Satz danach.
Nur ohne Eigentumsnachweis und ohne die Information, dass laut Datenbestätigung kein Fzg Brief ausgestellt wurde hätte mir der Vorbesitzer an eidesstatt belegen müssen, dass der Fzg- Brief verloren gegangen ist.
MfG
Andre
Der Tüv war bei mir ja auch nicht das Problem. Aber siehe das fett gedruckte und den Satz danach.
Nur ohne Eigentumsnachweis und ohne die Information, dass laut Datenbestätigung kein Fzg Brief ausgestellt wurde hätte mir der Vorbesitzer an eidesstatt belegen müssen, dass der Fzg- Brief verloren gegangen ist.
MfG
Andre
(22.04.2008, 13:27)MB 800 schrieb: Datenbestätigung habe ich dann doch bei DC angefordert, wäre aber beim Tüv nicht nötig gewesen lt. Aussage meines Prüfers. Er hat mit dann auch direkt die 480/65 R24 eingetragen (Unbedenklichkeitsbescheinigung hatte ich Bei DC direkt mitangefordert)
Bei der Zulassungsstelle sah die Sache dann wieder ganz anders aus.
Ohne die Datenbestätigung hätte ich nämlich nicht nachweisen können, dass es bisher zum Fzg gar keinen Fzg Brief gab.
Unter Ziffer 23 der Datenbestätigung stand nämlich: Fzg Brief "Alt" wurde bei Auslieferung nicht erstellt.
Eigentumsnachweis wurde erbracht und schon war auch auf der Zulassungsstelle alles in Butter.
MfG
Andre