Frage an die Brennholzpfofis
#1

hi leute
wollte mal fragen ob einer unter euch ist der einen brennholzhandel hat und sein brennholz aus dem staatsforst rausmacht! weil in dem merkplatt für selbsterwerber steht geschrieben dass es nur zum eigengebrauch verwendet werden darf! habt ihr einen vertrag mit dem förster abgeschlossen oder wie stellt ihr das an??

vielen dank schonmal im vorraus
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#2

Wir ham nen Brennholzhandel. Ham einen Vertrag mim zuständige Forstamt.
mfg
Geht aber nur mit Gewerbeschein!
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#3

hey danke für eure antwort!
nur eine frage hätte ich da noch!
habt ihr euch da an euren förster gewandt oder direkt ans forstamt?
und bezahlt ihr da mehr als ein normaler selbsterwerber und was gibts da für regeln?
Timo
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#4

Wir machen jedes jahr einen Kaufvertrag mit dem Hessen-Forst. Der Preis ist der Gleiche wie der für normale Selbsterwerber.
mfg
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#5

Servus!

bei uns wirds auch so gehandhabt....

is der Bauer nass am Kinn,stöhnt vergnügt die Bäuerin....
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#6

hi



und noch eine dumme frage dazu:
kann der förster das auch verweigern einen kaufvertrag auszustellen??
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#7

hi
Im prinzip kann er das schon.
wenn du ein vertrag möchtest geht es da ja schon um größere mengen.kann z.b. sein das er dir diese menge nicht zu verfügung stellen kann weil es in letzter zeit halt viele gibt
die aufs "holzmachen" gekommen sind,die nur kleinere mengen machen.

gruß ernie
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#8

Hallöchen!

Seit Oktober 2006 gibts im Staatswald Thüringen zwei Preise!
10€/rm Nadelholz bzw. 12€/rm Laubholz für Privat in Selbstwerbung und 25€/rm Nadelholz/Laubholz für Gewerbliche (Händler). Meiner Meinung nach total überteuert und Schwachsinn!!! Welcher Gewerbliche soll da noch überleben!

Gruß Florian
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