Vorschriften 25KM/h Anhänger
#16

Hallo Udo,

wenn jemand., der kein Landwirt ist, mit seinem Schlepper (schwarze Kennzeichen) im Zuge der Nachbarschaftshilfe vom Nachbarbetrieb den mit grünem Folgekennzeichen (passend zu einem Schlepper dieses Nachbarbetriebes) ausgestatteten Anhänger in dessen Auftrag nutzt und ein lof Zweck vorliegt, sollte erst mal alles ok sein.

Grüße
Holger

406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83

Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...

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#17

Hallo Zackie,

also 40 km/h und Folgekennzeichen sind aber ein heftiger Widerspruch!?

Gruß Peter
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#18

Moin,
grüne Kennzeichen besagen nur, dass das Fahrzeug oder der Anhänger Steuerbefreit sind, sonst nichts.
Der Status steuerbefreiter, zulassungsfreier, lof Anhänger wird durch das 25 km/h Schild am Anhänger in Verbindung mit einem Wiederholungskennzeichen einer zugelassenen landwirtschaftlichen Zugmaschine oder einer zugelassen selbstfahrenden Arbeitsmaschine erreicht. Wichtiger als das grüne Kennzeichen ist das 25 km/h Schild. Wenn das fehlt erlischt die Zulassungs- und Steuerbefreiung!!!!
Ich bin davon ausgegangen, dass bei einem 25 km/h lof Anhänger beim ausleihen, dass Nummerschild der eigenen Zugmaschine als Wiederholungskennzeichen angebracht werden muss, dass ist falsch.
Bei dem geborgtem lof Anhänger bleibt das Wiederholungskennzeichen des Besitzers dran. Es haftet, solange der Anhänger angehängt ist, die Haftpflichtversicherung des ziehenden Fahrzeugs ( egal ob schwarze oder grüne Nummer) und wie schon richtig geschrieben, wenn der zulassungsfreie lof Anhänger sich selbständig macht, die Betriebshaftflicht des Besitzers oder, falls vorhanden, die zusätzlich abgeschlossene Anhängerversicherung.
Wenn Zackie schreibt, grüne Nummer, 40 km/h, ist das kein Folgekennzeichen, da der Anhänger zugelassen ist, zum TÜV muss und so ein eigenes grünes Nummerschild hat.

Gruß Udo
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#19

Hallo,
@Zacki,
da hat Peter vollkommen recht. 40km/h ist in Verbindung mit Folgekennzeichen nicht möglich.

Gruß
Matthias

MB-trac 65/70 Bj. 75
Mein Youtube-Kanal
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#20

Hallo Udo,

du hast meine volle Zustimmung, aber Zackie schreibt: ..Folgekennzeichen...und Zugelassen bis 40 km/h und das passt ja wie du richtig erklärst nicht zusammen.

Gruß Peter
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#21

Hallo Holger,
hatte mir zum Rundballen fahren einen Anhänger vom Freund geliehen. Wenn Du die Aufhängung für das Nummerschild ansieht, kann man erkennen, dass es zum drehen gebaut war.
Es ist noch der Zeit geschuldet, als das Wiederholungskennzeichen zum Schlepper passen musste.
Wir hatten auf einem Lehrbetrieb 8 zugelassene SchlepperSad! Die Regel wurde irgendwann in den 70zigern geändert, hat wohl irgendeiner mal in die richtige Richtung gedacht.

       

Gruß Udo
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