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Hallo Leuts,
vereinfacht und ergänzend zu dem, was Pit schon gepostet hat:
Das grüne Nummernschild ist dann zu erteilen, wenn Beiträge an die luf Berufsgenossenschaft entrichtet werden, wenn also ein land- oder forstwirtschaftliches Unternehmen im Sinne der GAL vorliegt.
Dafür gibt es, je nach Ertragsfähigkeit der Flächen, regional unterschiedliche Mindestflächen, die zu bewirtschaften sind.
Das ist die rechtliche Seite.
Die praktizierte Wirklichkeit ist so breitbandig, dass man sie hier nicht komplett veröffentlichen kann.
Das geht los beim Ortslandwirt, der jedem, aber auch wirklich jedem eine Bescheinigung ausstellt, die das Finanzamt dann auch akzeptiert (ein Extrem) bis hin zum anderen Extrem, dass jemand vor dem Finanzamt eidesstattlich erklären muss, einen landwirtschaftlichen Betrieb zu führen, respektive eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorlegen muss.
Unabhängig von der gängigen Praxis begeht jeder, der unberechtigt ein grünes Kennzeichen führt, Steuerhinterziehung. Das mag so lange ok sein, wie man nicht erwischt bzw. überprüft wird. (Auch bei uns haben nahezu alle Brennholzwerber grüne Nummern...)
Unabhängig davon, ob man eines bekommen kann bzw auch bekommen hat, ist jedes grüne Kennzeichen widerrechtlich, das an einem Fahrzeug angebracht ist, dessen Eigner keine Beiträge an die luf BG entrichtet.
Das Finanzamt entscheidet "nach Aktenlage" und man kann sich deshalb nicht damit herausreden nach dem Motto: "Die haben mir je eines gegeben, also sind die selber schuld..." Im unberechtigten Fall ist die Aktenlage eben falsch und das hat man selbst zu verantworten, genauso, wie ein Steuerberater nicht die Verantwortung für meine Steuererklärung übernimmt, sondern eben immer nur ich selbst...
Wenn dann irgendwann die Überprüfung kommt, geht das Gejaule los.
Da es sich um eine Straftat und keine OWI handelt, gibt es satte Nachforderungen, zusätzlich eine satte Geldstrafe, kein Verjähren und theoretisch ist sogar eine Vorstrafe drin...
Ich will jetzt hier keine schlafenden Hunde wecken. Jeder kann das handhaben, wie er will, er sollte nur wissen, was er tut und womit er im ungünstigsten Fall rechnen muss.
Zur Zeit sind die Finanzämter aufgrund der Komplexität unserer Steuergesetze überfordert und eine solche Überprüfung eher unwahrscheinlich.
Mit Einführung einer neuen Software wird das künftig aber nur noch einen einzigen Mausklick bedeuten, da die Antragsdaten der landwirtschaftlichen Beihilfeanträge jetzt schon an die Finanzämter weitergegeben werden. Künftig brauchen die nur zu sortieren: Wer hat grünes Kennzeichen, gibt aber keinen Beihilfeantrag ab und die sind dann fällig. Das ist sogar völlig automatisiert vorstellbar.
Sorry, aber das ist der Stand der Dinge...
Grüße
Holger
406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83
Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...