Acker zu Wald, was sind die Konsequenzen?
#1

Guten Abend!
Meine Eltern haben einen ungefähr 1 ha großen Acker. Der Bauer, der ihn bewirtschaftet hat, hat nie eine müde Mark da gelassen, nun habe ich mich dazu entschlossen, einfach mal wachsen zu lassen, was wachsen will. Sieht natürlich wild aus, aber es kommen Eschen und Ahorn auf, Buchen und Douglasien will ich nach und nach pflanzen.

Nur: wie sieht es mit den Konsequenzen aus? Kann ich grundsätzlich wachsen lassen, was ich will? Was hat es für Konsequenzen mit dem Boden? Sicherlich nicht mehr einfach, irgendwann einen Acker draus zu machen. Wobei die gewünschte Fruchtfolge auch eher in Richtung Industriestandort geht...Big Grin Das ganze befindet sich im Münchner Norden, Schotterebene.

Gruße, Thomas
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#2

Hallo Thomas,
ganz heisses Thema, hast du ZA für dieses Grundstück ( offenhaltung der Landschaft, Blumenwiese, kein Handelsdünger, Satelitenbilder? ) mußt Dich
bei deinem Landratsamt schlau machen. Sonst können Strafzahlungen auf dich zukommen.
Grüße Hansjörg
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#3

Was ist ein ZA?question
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#4

Zahlungsanspruch nehm ich mal an.

Lg Simon
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#5

Servus,

wenn die Zahlungsansprüche nicht mehr aktiviert werden = nicht mehr für die Fläche genutzt werden, dann sehe ich kein Problem. Außerdem dürften die für die Fläche sowieso dem letzten Pächter gehören. Der kann sie auch für eine andere Fläche verwenden oder die Zahlungsansprüche verkaufen.

Gruß
Wolfgang
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#6

Hallo Thomas,

es kommt darauf an, wie die Fläche im aktuellen Raumordnungsplan eingestuft ist. Es gibt Flächen, die dürfen nicht aufgeforstet werden, andere dürfen sehr wohl.

Ich kenne mich da nicht mit jedem Detail aus, aber die für Dich (bzw. die besagte Fläche) zuständige Kommunalverwaltung sollte Dir dazu Auskunft geben können. Auch Dein zuständiges Landwirtschaftsamt (ich weiß, das heißt heute nicht mehr so!) kann dazu Auskunft geben. Nicht zuletzt könnte Dein zuständiges Forstamt die Frage auch beantworten. Da diese aber in letzter Zeit massiv durcheinandergewirbelt wurden, kann es sein, dass sie sich erst selbst schlau machen müssen.

Verbindlich zuständig ist (zumindest hier in Hessen) das Regierungspräsidium.

LG
Holger

Weiterführende Links:
http://de.wikipedia.org/wiki/Raumordnung
http://de.wikipedia.org/wiki/Flächennutzungsplan
http://de.wikipedia.org/wiki/Regierungspräsidium

406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83

Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...

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#7

Danke erstmal, ich werde das mal checken.

Grüße, Thomas
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